Berufsbekleidung

Nach einem gültigen Urteil des Bundesarbeitsgerichts obliegt die Beschaffung der Berufsbekleidung (auch Berufskleidung, Arbeitsbekleidung oder Arbeitskleidung genannt) dem Arbeitnehmer. Der Arbeitnehmer muss sich also die übliche Kleidung des jeweiligen Berufs beschaffen. Die mögliche Auswahl der Berufsbekleidung ist durch die Anforderungen der jeweiligen Arbeit begrenzt. Oftmals müssen bei der Wahl der Kleidung sicherheitstechnische Aspekte beachtet werden. Bei diversen Berufen wird in der BRD das Tragen von Arbeitsbekleidung vorgeschrieben. Als Arbeitskleidung können beispielsweise Kopfbedeckungen, wie Kopfhauben oder Helme gefordert werden. Sicherheitsschuhe und Arbeitshandschuhe gehören auch oft zur Berufskleidung. Besonders seit den 80er und 90er Jahren des vorangegangenen Jahrhunderts wurden Berufsbekleidungsstücke immer öfter zu modischen Requisiten. Besonders verbreitet war diese Tendenz unter Hip-Hoppern und Skatern. Die klassische Jeans ist ebenfalls ein Kleidungsstück, das eigentlich der Berufsbekleidung entstammt. Jeans wurden sogar schon in den 1960er Jahren nicht nur als Arbeitsbekleidung, sondern auch in der Freizeit getragen.

 

Zahlreiche Berufsbekleidungshersteller und Berufsbekleidungshändler, zum Beispiel aus Morsbach, Hamburg, Münster, Neutraubling, Berlin, Marne, Niederglatt, Vlotho und Grosshöchstetten sind bereits in unserem Online- Branchenbuch von UPA-Online gelistet. Die Berufsbekleidungsproduzenten und Berufsbekleidungshändler nutzen UPA-Online.de, um ihre Berufsbekleidung zu bewerben und Informationen über ihre Berufsbekleidung zu veröffentlichen. Wenn Sie Berufsbekleidungshersteller oder Berufsbekleidungshändler sind und Ihre Berufsbekleidung ebenfalls über UPA-Online.de präsentieren möchten um Ihre Umsätze zu maximieren, nehmen Sie doch einfach Kontakt mit uns auf.

 

Ähnliche Themenbereiche wie ArbeitsschutzArbeitsschutzbekleidung und Sicherheitsbekleidung können über die bereitgestellten Links aufgesucht werden. Weitere Informationen, Bedeutungserklärungen und Übersetzungen des Begriffs Berufskleidung finden sich unter anderem hier.

Firmen in Berufsbekleidung

Dorf 19, Mühlbach-Oberpinzgau
Rubrik(en): Brandschutz, Berufsbekleidung, Arbeitsschutz, Feuerlöschanlagen, Tresore
Schloßberg 11, Ranshofen
Rubrik(en): Berufsbekleidung
Wagramer Str. 252/1/8, Wien
Rubrik(en): Berufsbekleidung
Treietstr. 11, Klaus
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Berufsbekleidung

Nach einem gültigen Urteil des Bundesarbeitsgerichts obliegt die Beschaffung der Berufsbekleidung (auch Berufskleidung, Arbeitsbekleidung oder Arbeitskleidung genannt) dem Arbeitnehmer. Der Arbeitnehmer muss sich also die übliche Kleidung des jeweiligen Berufs beschaffen. Die mögliche Auswahl der Berufsbekleidung ist durch die Anforderungen der jeweiligen Arbeit begrenzt. Oftmals müssen bei der Wahl der Kleidung sicherheitstechnische Aspekte beachtet werden. Bei diversen Berufen wird in der BRD das Tragen von Arbeitsbekleidung vorgeschrieben. Als Arbeitskleidung können beispielsweise Kopfbedeckungen, wie Kopfhauben oder Helme gefordert werden. Sicherheitsschuhe und Arbeitshandschuhe gehören auch oft zur Berufskleidung. Besonders seit den 80er und 90er Jahren des vorangegangenen Jahrhunderts wurden Berufsbekleidungsstücke immer öfter zu modischen Requisiten. Besonders verbreitet war diese Tendenz unter Hip-Hoppern und Skatern. Die klassische Jeans ist ebenfalls ein Kleidungsstück, das eigentlich der Berufsbekleidung entstammt. Jeans wurden sogar schon in den 1960er Jahren nicht nur als Arbeitsbekleidung, sondern auch in der Freizeit getragen.

 

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