Rechtsanwälte

Rechtsanwalt (von germanischen rehta, althochdeutsch reht was richten bedeutet und anawalt, was für Gewalt steht) ist eine Berufsbezeichnung für einen juristischen Beistand. In der Schweiz werden je nach Kanton statt Rechtsanwalt auch die Begriffe Advokat, Fürsprecher und Fürsprech verwendet. Rechtsanwälte für die unterschiedlichsten Fachgebiete sind beispielsweise in Basel, Düsseldorf, Heidelberg, Celle und Frankfurt ansässig. Voraussetzung für die Zulassung in Deutschland als Rechtsanwalt ist die so genannte Befähigung zum Richteramt, also die abgeschlossene Ausbildung zum Volljuristen. Eine Ausnahme gilt nach dem Einigungsvertrag für solche Juristen, die in der DDR unter der Bezeichnung Diplomjurist als Rechtsanwalt tätig waren. Die ehemaligen Diplomjuristen dürfen weiter legal als Rechtsanwälte in Deutschland arbeiten, auch ohne Volljuristen zu sein. In der Schweiz müssen die angehenden Juristen nach Abschluss des entsprechenden Hochschulstudiums eine Anwaltsprüfung absolvieren. Die Anwaltsprüfung ist von Kanton zu Kanton verschieden geregelt. Des Weiteren ist noch der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte (Vermögensschadenhaftpflichtversicherung) für Beratungsfehler sowie das Bestehen von Kanzleiräumen am Ort der anwaltlichen Zulassung nachzuweisen, um bei Schadensfällen entsprechende Zahlungen leisten zu können. Anwälte müssen durch die zuständige Rechtsanwaltskammer zugelassen werden und sind bei Gericht in die Rechtsanwaltsliste einzutragen. Im zu leistenden Diensteid vor der Rechtsanwaltskammer müssen sich Rechtsanwälte verpflichten, die verfassungsmäßige Ordnung des Landes zu wahren und die jeweiligen Pflichten eines Rechtsanwalts gewissenhaft zu erfüllen.

 

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